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   BVerwG, 05.05.2020 - 8 B 83.19   

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https://dejure.org/2020,12382
BVerwG, 05.05.2020 - 8 B 83.19 (https://dejure.org/2020,12382)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.2020 - 8 B 83.19 (https://dejure.org/2020,12382)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 2020 - 8 B 83.19 (https://dejure.org/2020,12382)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2020 - 12 S 799/19

    Erstreckung des Ausschlusses der Beschwerde gemäß § 27 Abs. 1 S. 2 BerRehaG auf

    Von einer Erhebung der Gerichtskosten nach Nr. 5502 KV GKG (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) des - auch in einem Hauptsacheverfahren grundsätzlich kostenpflichtigen (vgl. § 188 Satz 1 VwGO und BVerwG, Beschlüsse vom 05.05.2020 - 8 B 83.19 -, juris Rn. 3, und vom 27.01.2014 - 3 B 24.13 -, juris Rn. 6) - Verfahrens ist hier nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG abzusehen, weil die Rechtsmittelbelehrung im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 04.03.2019 fehlerhaft war (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 07.01.2020 - 6 D 70/19 -, juris Rn. 8; Bayerischer VGH, Beschluss vom 06.06.2019 - 10 C 19.701 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 08.09.2020 - 3 A 7/20

    Beruflicher Rehabilitierung nach dem BerRehaG

    Danach erstreckt sich die Schutzwirkung des § 1 Abs. 1 BerRehaG nicht auf Fälle, in denen ein Beruf lediglich im Sinne einer sozialen Wahrscheinlichkeit angestrebt wurde, ohne dass eine entsprechende Ausbildung begonnen oder der Beruf tatsächlich ausgeübt worden wäre (BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 8 PKH 10/19 -, Rn. 6 - 7, juris; ständige Rechtsprechung: vgl. nur zuletzt: BVerwG, Beschl. v. 05.05.2020, 8 B 83.19 und 8 B 6.20: alle juris).
  • VG Magdeburg, 22.02.2022 - 3 A 131/21

    Frühere DDR; Verfolgter im Sinne des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes;

    Danach erstreckt sich die Schutzwirkung des § 1 Abs. 1 BerRehaG nicht auf Fälle, in denen ein Beruf lediglich im Sinne einer sozialen Wahrscheinlichkeit angestrebt wurde, ohne dass eine entsprechende Ausbildung begonnen oder der Beruf tatsächlich ausgeübt worden wäre (BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 8 PKH 10/19 -, Rn. 6 - 7, juris; ständige Rechtsprechung: vgl. nur zuletzt: BVerwG, Beschl. v. 05.05.2020, 8 B 83.19 und 8 B 6.20: alle juris).
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